Tätigkeitsfeld und Persönliches

Ich bin seit 20 Jahren als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Österreich tätig und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei, die auch meinen Namen trägt. Schwerpunktmäßig bin ich in den Bereichen des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrechts tätig. Sitz der Rechtsanwaltskanzlei ist Wien. Die Kanzlei vertritt jedoch Mandanten in allen österreichischen Bundesländern und hat in den letzten 2 Jahrzehnten vor allen Landesgerichten und Oberlandesgerichten in Österreich Mandanten vertreten. Im Pressespiegel dieser Homepage sind diverse Verfahren beschrieben, in denen die Kanzlei tätig war.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jürgen Stephan Mertens

Werdegang

Aufgrund meines beruflichen Werdegangs und meiner Ausbildung bin ich zudem In Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und übernehme gerne auch internationale Fälle, also Fälle mit Auslandsbezug. Dazu gehören unter anderem Straftaten, die im Ausland verübt oder mutmaßlich verübt wurden und in Österreich abgehandelt werden wie auch Sachverhalte, bei denen die Auslieferung vom Ausland oder aus dem Ausland begehrt wird.

Vor der Gründung meiner Rechtsanwaltskanzlei war ich bei mehreren renommierten Kanzleien in Deutschland und Österreich (darunter Wolf, Theiss Rechtsanwälte GesmbH) tätig. Zuvor sammelte ich in meiner Funktion als Staatsanwalt in Deutschland Erfahrungen in der Strafverfolgung. Auch auf eine Beschäftigung in deutschen Bundesgerichten (Bundesverfassungsgericht) kann ich verweisen, wodurch ich die Problematik der Strafverfolgung aus der Sichtweise des Verteidigers, des Anklägers und des Richters kennen lernen durfte. Gerade diese Erfahrung hat sich immer wieder als "Asset" für meine Mandanten herausgestellt.

Effektive Verteidigung

Wesentlich für eine effektive und erfolgreiche Strafverteidigung ist das Vertrauensverhältnis zum Mandanten. Ob man den Weg in eine konfrontative oder konsensuale Verteidigung einschlägt, muss beispielsweise gemeinsam entschieden werden. Grundbedingung für jede gute Strafverteidigung ist eine exakte und genaue Aktenkenntnis. Diese eigene Kenntnis der Akte kann auch nicht delegiert werden, deswegen ist Strafverteidigung, wenn sie erfolgreich sein will, immer eine persönliche Angelegenheit des Strafverteidigers. Natürlich ist es sehr oft erforderlich, sich externe Expertise in Form von Sachverständigen zu verschaffen, jedoch muss die Gesamtschau des Verfahrens immer in der Hand des Verteidigers liegen. Je komplexer und umfangreicher ein Sachverhalt ist, umso höher ist der Zeitbedarf für den Verteidiger. Ein guter Strafverteidiger übernimmt daher nur die Anzahl von Fällen, die er selber ohne Delegation bewältigen kann.

Da es im Strafrecht häufig um Verfahren geht, die das Leben der Mandanten stark beeinflussen, soll der Mandant im Verfahren eingebunden sein und soll erwarten können, vom Verteidiger in jedem Stadium des Verfahrens umfassend aufgeklärt und vorbereitet zu werden.

Wichtig ist es zudem, dass der Strafverteidiger über Erfahrung verfügt und diese ist gerade im Strafrecht unersetzlich. Die Erfahrungswerte, die ich vielen Prozessen, darunter auch in großen Causen wie dem Tierschützerverfahren, dem BAWAG Prozess, dem Wiederaufnahmeprozess in der Sache Morgenbesser sammeln konnte, können nutzbringend und erfolgreich in neuen Verfahren angewendet werden.

Unsere Kanzlei in den sozialen Medien

Unsere Kanzlei ist auch in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter präsent. Dabei nutzen wir die Reichweite dieser neuen Medien, um wichtige Entwicklungen und Gesetzesänderungen zu kommentieren. Unser Twitter Feed (siehe nachstehendes "Widget") ist mit unserer anderen Netzwerkprofilen vernetzt.