Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Mertens

Ich bin als Rechtsanwalt in erster Linie auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, und, wenn es erforderlich ist, vertrete ich auch im Fremdenrecht und im Verfassungsrecht. Im Laufe der Zeit konnte ich besondere Kenntnisse im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren und im internationalen Strafrecht sammeln.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Ich bin in Österreich und Deutschland als Anwalt zugelassen und kann in diesen Ländern uneingeschränkt anwaltlich tätig werden. Mein besonderes Interesse gilt den Wirtschaftsstrafverfahren. Auf diesem Gebiet verfüge ich über den engen juristischen Bereich hinaus auch über gute Kenntnisse der Ökonomie. In den vergangenen Jahren habe ich die Vertretung von Mandanten in Verfahren mit wirtschaftlichem Konnex übernommen. Dabei ist oft auch die Zusammenarbeit mit Sachverständigen notwendig, da dem Sachverständigen im Strafrecht in Österreich eine bedeutende Rolle zukommt.

Zusätzlich vertrete ich oft in den so genannten Kapitalstraftaten (z.B. Mord, Raub) wie in Suchtmittelverfahren. Gerade in diesen Causen ist meiner Meinung nach schon früh im Verfahren die anwaltliche Vertretung günstig für den weiteren Verfahrensverlauf. Mein persönliches Engagement gilt auch dem Jugendstrafrecht.

Für den Mandanten ist es wichtig zu wissen, dass ich mich als Strafverteidiger dem Klienten gegenüber verpflichtet fühle, daher gelingt es mir häufig, das Optimum an Möglichkeiten der Strafverteidigung auszureizen. Meine hohe Quote an Freisprüchen/Teilfreisprüchen und Verurteilungen im unteren Strafbereich sprechen für sich. Es ist naturgemäß schwierig für den Mandanten, die Qualität eines Verteidigers zu erkennen.

Wesentlich ist daher immer das persönliche Gespräch.

Es für Sie kostenfrei, auch wenn es in einer Haftanstalt stattfindet. Sollte ein Verwandter oder Freund in Untersuchungshaft gekommen sein oder eine polizeiliche Vernehmung über sich ergehen lassen müssen, rufen Sie mich an. Ich werde dann die notwendigen Schritte unternehmen, um das Verfahren von Anfang an bestmöglich zu gestalten. Im Strafrecht gilt der Satz, dass ein frühes Einschreiten des Verteidigers die besten Ergebnisse erbringt. Scheuen Sie sich daher nicht, im Interesse des Mandanten auch am Wochenende mit mir Kontakt aufzunehmen.

Kernkompetenzen – Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstraftaten und Wiederaufnahme

Die Kernkompetenzen unsere Kanzlei liegen insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstraftaten sowie der Wiederaufnahme. In diesen Bereichen hat die Kanzlei über die letzten 2 Jahrzehnte hinweg komplexe Verfahren begleitet und dabei die Klienten über lange Zeiträume mit Einsatz und Ausdauer verteidigt.

Wirtschaftsstrafrecht

In einem der größten Wirtschaftsprozesse der zweiten Republik, dem sogenannten BAWAG Prozess, gelang die erfolgreiche Beantragung der Vollzugsuntauglichkeit für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Bank. Der Mandant wurde daraufhin enthaftet. Da dieses Verfahren hohe mediale Aufmerksamkeit hatte, wurde im Rahmen der Vertretung zudem intensive Öffentlichkeitsarbeit (Litigation PR) gemacht, weil dies im Interesse des Mandanten war

Auch in anderen Wirtschaftscausen mit hohen kolportierten Schadensummen gelang die Enthaftung von Mandanten und wurde in weiterer Folge der Beschwerde eines Beschuldigten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Folge gegeben.

In Wirtschaftsstrafverfahren kommt es darüber hinaus darauf an, die teilweise langjährigen Verfahren mit der notwendigen Gründlichkeit und Genauigkeit zu führen. Erfahrungsgemäß sind bei Delikten wie der Untreue und dem Betrug die Ermittlungsbehörden häufig langsam und es besteht die Gefahr, dass im Laufe der Jahre die Verfahren von den Beschuldigten nicht mehr ausreichend ernst genommen werden.

Kapitalstraftaten

Im Bereich der Kapitalstraftaten übernimmt die Kanzlei im Regelfall Fälle, in denen es zumindest die Chance auf einen Freispruch gibt. In diesem Bereich wird hervorgehoben, dass es nicht um die mediale Verwertung der Verfahren geht, sondern ausschließlich um den Mandanten und seine Erfolgsaussichten.

Viele Verfahren werden von unserer Kanzlei daher unter dem Radar der Medien geführt, um die Erfolgsaussichten des Mandanten zu verbessern Manchmal empfiehlt sich Öffentlichkeitsarbeit und manchmal eben auch nicht.

Bei Kapitalstraftaten wie Mord oder Raub oder Suchtmitteldelikten lässt sich durch eine frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Rechtsanwalts bereits die Weiche stellen, die zu einem späteren Erfolg im Verfahren führt.

Wiederaufnahme

Die Kanzlei hat sich über die Jahre hinweg zudem eine besondere Expertise im Bereich der Wiederaufnahme von Strafverfahren angeeignet. Für den Ausgang von solchen Wiederaufnahmeverfahren sind Erfahrungswerte von großer Bedeutung. Eine präzise Fehleranalyse der Ausgangsverfahren ist bei der Wiederaufnahme ein wesentlicher Schritt. Denn erst nach einer umfassenden Kenntnis des Gerichtsaktes können praxisrelevante Strategien entwickelt werden.