Strafrechtlicher Notdienst

Strafrechtliche Verfahren sind für Betroffene dann von besonderer Dringlichkeit, wenn es darum geht, eine bestimmte Gefahr abzuwenden.

Für in einem Strafverfahren beschuldigte Personen besteht die Gefahr in der Regel in der Bewilligung einer Zwangsmaßnahme, beispielsweise der Verhängung der Untersuchungshaft.

Unsere Kanzlei hat daher einen strafrechtlichen Notdienst eingerichtet. Gerade in Situationen, in welchen eine konkrete Gefahr durch anwaltliches Einschreiten abgewendet werden kann, empfehlen wir, unsere Kanzlei unter der nachfolgenden Telefunnumer bzw. E-Mail zu kontaktieren und sich von uns beraten zu lassen:

RUFNUMMER IN STRAFRECHTLICHEN NOTFÄLLEN

TELEFON: (0676) 918 - 3342

E-MAIL: js-mertens@strafrecht-wien.com

Insbesondere in den nachstehenden Konstellationen kann ein strafrechtlicher Notfall gegeben sein:

- Anzeige wegen des Verdachts eine Straftat begangen zu haben oder die Vorladung zur Einvernahme

Wenn Ihnen bekannt wird, dass eine Anzeige gegen Sie erstattet wurde, gilt es den genauen Grund der Anzeige zu erfahren.

Ob ein Verfahren vorliegt, kann über eine Abfrage bei der Staatsanwaltschaft herausgefunden werden.

Ein Spezialist für Strafrecht wird meist zu einer Aussageverweigerung in einer Einvernahme bei der Polizei raten. Ein schriftliche Stellungnahme kann im Strafverfahren während der gesamten Dauer des Verfahrens über einen Rechtsanwalt abgegeben werden. Sagt der Mandant nämlich aus, ohne vorher beraten worden zu sein, so trägt er das Risiko einer selbstbelastenden, ja vielleicht sogar wahrheitswidrigen Aussage. Dies kann in der Folge sogar zu einer Verurteilung führen, selbst wenn der Mandant nicht schuldig ist. Aus diesem Grund wird kein Strafverteidiger - außer in besonderen Ausnahmefällen - zu einer mündlichen Aussage bei der Polizei raten.

- Verhaftung und Untersuchungshaft

Wenn Sie verhaftetet wurden, kommt es in der Regel zu einer polizeilichen Einvernahme durch die Polizei oder, wenn die Untersuchungshaft beantragt wird, zur Befragung durch einen Haftrichter. Für den weiteren Fortgang des Verfahrens ist Ihr Aussageverhalten meist von großer Bedeutung. Unsere Kanzlei steht berät Sie hinsichtlich der Aussage vor der Polizei oder dem Gericht und setzt entsprechende Schritte, die Verhängung der Untersuchungshaft zu vermeiden.

Steht die Verhängung der Untersuchungshaft im Raum, etwa weil die Staatsanwaltschaft diese beantragt hat, gilt es, mit dem Mandanten abzuklären, ob Haftgründe vorliegen oder diese von der Staatanwaltschaft behauptet werden. Denn ohne dem Vorliegen von Haftgründen darf die Untersuchungshaft nicht verhängt oder aufrechterhalten werden. Voraussetzung für die Verhängung der Untersuchungshaft ist stets der dringende Tatverdacht. Kann dieser entkräftet werden, so darf der Beschuldigte nicht länger in Haft gehalten werden.

Haftgründe sind die Tatbegehungsgefahr und die Fluchtgefahr

Von Haft- und Rechtschutzrichter wird Fluchtgefahr dann angenommen, wenn keine ausreichende soziale Integration gegeben ist oder kein Meldenachweis vorliegt und Indizien auftauchen, die eine Flucht wahrscheinlich sein lassen. Wesentlich ist auch das Gewicht der Straftat und die abstrakte Strafdrohung.Die Tatbegehungsgefahr wird dann angenommen, wenn eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte dieselbe Tat oder eine ähnliche Tat erneut begehen könnte. Vor allem bei einschlägigen Vorstrafen wird der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr oft angenommen (z.B. beim Drogenhandel).

In meiner langjährigen Tätigkeit im Strafrecht habe ich erfahren, dass die Weichen in einem Fall zu einem sehr frühen Zeitpunkt gestellt werden. Wenn ein Anwalt in dieser Anfangssituation eingreift, lässt sich sehr oft eine Inhaftierung für den Beschuldigten vermeiden. Menschen, die beispielsweise gerade eine Wohnungsdurchsuchung oder sogar eine Inhaftierung erlebt haben, sind oftmals nicht in der Lage, ihre fundamentalen Rechte als Beschuldigte selbst wahrzunehmen. Hier brauchen Sie dringend sowohl rechtliche als auch menschliche Hilfe.

In jedem Fall ist das sofortige Einschreiten der Verteidigung geboten, um Fehler zu vermeiden, die später unmöglich oder schwer korrigierbar sind.