Kapitalstraftaten - Schwere Verbrechen
Die sogenannten Kapitalstraftaten gehören zu den Rechtsgebieten im Strafrecht, bei denen die empfindlichsten Freiheitsstrafen drohen. Für Beschuldigte steht viel auf dem Spiel. Eine kompetente und professionelle Verteidigung ist daher besonders wichtig.
Historisch gesehen wurden Kapitalstraftaten auch als Schwerbrechen oder Kapitalverbrechen bezeichnet. Ursprünglich leitet sich die Bezeichnung Kapitalstraftat vom lateinischen Wort capitalis, dem Wort für Kopf oder Haupt ab, weil ein besonders schweres Verbrechen zur Dekapitation (Enthauptung) führte. Später wandelte sich der Begriff und umfasste im Allgemeinen besonders schwere Verbrechen, also strafbare Handlungen, bei denen hohe Freiheitsstrafen drohten.
Heute fallen Tötungsdelikte wie Mord unter die Kategorie der Kapitalstraftaten, aber auch die Verbrechen des schweren Raubs, der erpresserischen Entführung, der Bandenkriminalität, und, unter bestimmten Umständen, auch des Drogenhandels.
Es gibt kaum Verfahren, die sowohl für den Mandanten wie auch für den Strafverteidiger so nervenaufreibend und psychisch belastend sind, wie Mordverfahren (§ 75 StGB) - also die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Denn hier droht die lebenslange Freiheitsstrafe. Auch der versuchte Mord ist übrigens mit der gleichen Strafdrohung behaftet, ein Umstand, der der breiten Öffentlichkeit nicht immer bekannt ist.
Besonders bei diesen Verfahren ist die Wahl muss das Team zwischen dem Mandanten und dem Anwalt ausgezeichnet funktionieren und daher ist die Entscheidung sowohl des Strafverteidigers für dieses Verfahren, wie auch der Mandantin oder des Mandanten von besonderer Tragweite.
Aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs und der Höhe der Strafdrohung ist eine Verurteilung immer ein immenser Einschnitt in das Leben des Mandanten oder der Mandantin. Da ein verübter oder versuchter Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist, zählen Mordverfahren zu den Verbrechen, die unter besonderer medialer Aufmerksamkeit stehen. Hier kann es zu einer Vorverurteilung des Beschuldigten kommen und es gilt, einer solchen Vorverurteilung medial entgegen zu wirken.
Wegen dieser Besonderheiten und des Aufwands bei Mordverfahren ist es für einen Rechtsanwalt aus meiner Sicht wesentlich, einem solchen Verfahren seine volle Aufmerksamkeit zu widmen. Daher nimmt unsere Kanzlei nicht mehr als ein solches Verfahren pro Jahr an.
Gerade im Mordverfahren spielt eine sehr gute Vorbereitung der Mandantin oder des Mandanten die ausschlaggebende Rolle. Zudem sind hier auch sämtliche Beweismöglichkeiten zur Entlastung genauestens auszuloten. Es sind Privatsachverständige hinzuzuziehen, und, soweit notwendig, sind die Besonderheiten des Geschworenenverfahrens zu beachten. Gerade im Mordverfahren spielt eine sehr gute Vorbereitung der Mandantin oder des Mandanten die ausschlaggebende Rolle. Zudem sind hier auch sämtliche Beweismöglichkeiten zur Entlastung genauestens auszuloten. Es sind Privatsachverständige hinzuzuziehen, und, soweit notwendig, sind die Besonderheiten des Geschworenenverfahrens zu beachten.
Zu den Referenzverfahren der Rechtsanwaltskanzlei Mertens zählt der Freispruch von einer Mordanklage vor dem Landesgericht Leoben aus dem Jahr 2014.
Schwerer Raub nach § 143 StGB
Sogenannten Bandenbossen droht auch beim Verbrechen des Raubs nach § 143 StGB eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren, wenn diese als Mitglied einer kriminellen Vereinigung einen Raub begehen. Je höher in der Hierarchie sich eine Person innerhalb einer kriminellen Organisation befindet, desto schwieriger ist die rechtliche Situation für diese Person. Wird Gewalt bei einem Raub angewandt, so erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zwanzig Jahre. Kommt eine Person im Rahmen eines Raubes ums Leben, so droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Vertretung im Fall eines Bandenbosses: Versuchter Mord, Entführung schwerer Raub und Bandenkriminalität
Wie wichtig die rechtliche Vertretung in den angeführten Fällen ist, zeigt der Fall eines mutmaßlichen Bandenbosses aus dem Jahr 2008, welcher vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien verhandelt wurde. Unsere Kanzlei hatte damals die rechtliche Vertretung für den (mutmaßlichen) Bandenbosses übernommen. Einige der schweren und die schwersten Vorwürfe lösten sich auf. Für die Beteiligung an Raubüberfällen wurde der Mandant schuldig gesprochen. Die Strafe fiel mit rund 7 Jahren allerdings relativ glimpflich aus.
Fazit:
Besonders bei Verfahren um schwere Verbrechen ist die Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten und dem Anwalt wichtig. Es muss ausgezeichnet funktionieren, da der Ausgang des Verfahrens für den Mandanten oder die Mandantin von besonderer Tragweite ist.