In einem nunmehr bereits fast acht Jahre alten Verfahren, in welchem mir die Wiederaufnahme gelang, weigert sich die Staatsanwaltschaft Wien immer noch das Verfahren einzustellen. Es erging nunmehr ein Beschluss des Gerichts, dass die StA entweder einstellen oder anklagen soll. Die Beschuldigten ewig in dieser Position der Ungewissheit zu belassen ist eine besondere Form der psychischen Qual und als Anwalt ist man dann natürlich die Projektionsfläche des Mandanten. Gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention haben beschuldigte Personen das Recht, dass ihre Sache innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird. Die Republik Österreich wird im Vergleich mit anderen europäischen Staaten überproportional häufig wegen Verletzung dieses Rechts vor dem EGMR verurteilt.
Die Idee des Rechts kann nun aber keine andere sein, als die Gerechtigkeit.
Gustav Radbruch