Rechtsgebiete und Kernkompetenzen
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig und vertritt Mandanten bei Vermögensdelikten, Kapitalstraftaten sowie Delikten nach dem Suchtmittelgesetz. Unsere Kernkompetenzen umfassen ferner Verfahren mit Auslandsbezug sowie Anträge auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens.
Um eine Strafverteidigung kompetent führen zu können, bedarf es einer Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete. In diesem Rahmen wurde der Begriff „Fachanwalt für Strafrecht“ eingeführt, welcher vor allem in Deutschland verwendet wird. In Österreich umfasst die Befähigung zum Rechtsanwalt sämtliche Rechtsgebiete, somit auch das Strafrecht, man kann also sagen, dass jeder Rechtsanwalt auch Strafverteidiger ist. Dagegen ist der „reine“ Strafverteidiger nur zum Strafrecht zugelassen und kein eingetragener Rechtsanwalt. Diese Regelung wurde in Österreich aber teilweise abgeschafft und gilt nur noch für Personen, die noch vor Abschaffung der Regelung zugelassen waren.
Wesentlich ist jedenfalls die Erfahrung, die ein Anwalt im Beruf oder akademisch in Strafrecht gesammelt hat. Eine Spezialisierung auf bestimmte Gebiete innerhalb des Strafrechts oder des Strafverfahrensrechts hängt mit der Interessenslage des Anwalts bzw. der Kanzlei zusammen und ist gängige Praxis.
Jedenfalls bilden fundiertes Fachwissen sowie langjährige Erfahrung die Beratungsgrundlage für den Anwalt. Insbesondere die Praxiserfahrung ist oft von erheblicher Bedeutung, da im Strafrecht die praktische Auslegung von Verfahrensgrundsätzen den Ausgang des Strafverfahrens bestimmt. Es kann beispielsweise in manchen Fällen ratsam sein, eine Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen, in anderen Fällen nicht.
Da die Belastungen und Folgewirkungen eines Strafverfahrens für die Beteiligten oft für lange Zeit von Bedeutung sind, ist es wichtig, in allen Verfahrensabschnitten die richtigen Entscheidungen zu treffen. So ist gerade bei Verfahren, die sich noch im Ermittlungsstadium befinden, rasches Einschreiten oft von entscheidender Bedeutung.
Generell achten wir stets auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandaten, da diese selbst hilfreich in ihren eigenen Fällen sein können. Unser Bestreben ist jedenfalls alle Möglichkeiten zu nutzen, um das Strafverfahren der Mandanten zu einem möglichst erfolgreichen und zufrieden stellenden Ergebnis zu führen. Unseren Mandanten steht mit der Übernahme der Vertretung ein komplexes Netzwerk von Sachverständigen, Ermittlern und Medienexperten zur Verfügung. Hierbei ist es der Kanzlei besonders wichtig, mediale Aufmerksamkeit nur dann zu erzeugen, wenn dies dem Mandanten wirklich dient. Zu vermeiden ist eine bloße Publizität um als „Top Anwalt“ in den Medien zu erscheinen, wenn dies die erfolgreiche Vertretung eher hemmt oder gar verhindert.
Gegen das Vermögen gerichtete strafbare Handlungen gehören zu den am häufigsten angeklagten Delikten. Dazu gehören: Diebstahl (127 StGB) und schwerer Diebstahl (128 StGB), Veruntreuung und Unterschlagung (§§ 133, 134 StGB), Raub und schwerer Raub (§§142 und 142 StGB), Erpressung (§ 144 StGB), Betrug bzw. schwerer und gewerbsmäßiger Betrug (§§ 146-148 StGB) sowie die Untreue nach $ 153 StGB.
In diesen Bereichen vertreten wir in einfachen aber auch komplexen Verfahren, wie beispielsweise dem BAWAG Verfahren oder im Fall Fall eines bekannten Investmentbanker mit Schadenssummen zwischen EUR 1,5 Milliarden und EUR 400 Millionen. Diese Fälle zählen zu den umfangreichsten Wirtschaftsstrafverfahren der letzten Jahrzehnte.
Neben diesen klassischen Vermögensdelikten hat sich im Wirtschaftsstrafrecht aufgrund der verschärften Auslegung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen der Teilbereich der Compliance und Due Diligence Arbeit heraus gebildet. Dabei geht es unter anderem um die Sorgfaltsprüfung innerhalb von Unternehmen zwecks Vermeidung strafrechtlicher Haftung.
Bei Drogendelikten kann beim Vorwurf einer Straftat die kompetente Vertretung durch einen Rechtsanwalt ein auschlaggebender Punkt sein. Denn auf fast keinem anderen Gebiet des Strafrechts ergeben sich so weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten für die Verteidigung wie im Drogen und Suchtmittelbereich.
Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten setzt jedoch immer voraus, dass der Verteidiger sowohl das rechtliche Wissen, als auch die praktische Erfahrung hat, um diese Gestaltungsmöglichkeiten dem Mandanten bzw. der Mandantin anzubieten.
Neben diesen Voraussetzungen muss der Verteidiger dem Mandanten bzw. der Mandantin die Situation so realistisch wie möglich darstellen, und zwar unabhängig davon, ob diese für ihn/ sie günstig oder ungünstig ist. Nur dann kann eine effektive und sinnvolle Verteidigung ohne leere Kilometer vorbereitet werden.
Im Bereich der Kapitalstraftaten übernimmt die Kanzlei im Regelfall Fälle, in denen es zumindest die Chance auf einen Freispruch gibt. In diesem Bereich wird hervorgehoben, dass es nicht um die mediale Verwertung der Verfahren geht, sondern ausschließlich um den Mandanten und seine Erfolgsaussichten.
Viele Verfahren werden von unserer Kanzlei daher unter dem Radar der Medien geführt, um die Erfolgsaussichten des Mandanten zu verbessern Manchmal empfiehlt sich Öffentlichkeitsarbeit und manchmal eben auch nicht.
Bei Kapitalstraftaten wie Mord oder Raub oder Suchtmitteldelikten lässt sich durch eine frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Rechtsanwalts bereits die Weiche stellen, die zu einem späteren Erfolg im Verfahren führt.
Verfahren mit Auslandsbezug im Sinne von Auslieferungsbegehren oder der Übernahme der Strafverfolgung werden in Österreich nach dem Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) durchgeführt. Hier sind vom Anwalt zuerst die Voraussetzungen der Strafverfolgung zu prüfen. Es gibt nach dem ARHG zahlreiche Verfolgungshindernisse, die einer Auslieferung oder Strafverfolgung entgegenstehen können. Die Kanzlei verfügt ebenfalls über grundlegende Erfahrungen auf dem Gebiet des Auslieferungsrechts und der Übernahme der Strafverfolgung, mithin auf den Gebieten des internationalen Strafrechts.
Schließlich hat sich die Kanzlei im Laufe der Jahre zunehmend auf Wiederaufnahmeverfahren spezialisiert. In diesem Rahmen ist es Aufgabe der Strafverteidigung zu analysieren, ob ein neues Beweismittel im Verfahren gegeben ist oder ermittelt werden kann. Dies kann dazu führen, dass eine bereits rechtskräftige Verurteilung aufgehoben wird.
Dabei können wir auf unsere gute Erfolgsquote verweisen, da bereits zahlreiche abgeschlossene Strafverfahren zur Überprüfung an die Anwaltskanzlei gegeben worden sind und wir diese überdurchschnittlich gut bewältigen konnten. Die Kanzlei ist die einzige Anwaltskanzlei in Österreich der es gelungen ist in mehreren Verfahren bereits Wiederaufnahmen erfolgreich durchzuführen.
Im Bereich des Strafverfahrensrechts ist die praktische Erfahrung besonders wichtig, beispielsweise im Bereich des Ermittlungsverfahrens und der Untersuchungshaft. Vorrangige Aufgabe hierbei ist es, eine etwaige Untersuchungshaft des Mandanten aufheben zu lassen. Im Ermittlungsverfahren besteht häufig die Notwendigkeit den Mandanten zur Einvernahme zu begleiten und anstelle einer mündlichen Aussage eine schriftliche Stellungnahme einzugeben. Hierbei ist insbesondere auf das Aussageverweigerungsrecht des Mandanten zu verweisen häufig wenden sich auch Mandanten an die Kanzlei, die auf der Flucht vor den Behörden sind. Dann muss erreicht werden, dass diese, wenn sie sich dem Verfahren stellen nicht in Haft genommen werden sondern das Verfahren in Freiheit durchgeführt wird. In all diesen Bereichen ist ein frühzeitiger Kontakt mit dem Strafverteidiger die optimale Vorgehensweise und vermeidet gröbere Fehler dem späteren Verfahren schwer zu korrigieren sind.
Häufig wird die Kanzlei auch mit Rechtsmitteln gegen erstinstanzliche Urteile beauftragt. Dies betrifft sowohl Entscheidungen des Einzelrichters wie auch von Schöffensenaten und Geschworenengerichten. Die Verfassung von vollen Berufungen oder Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile der Erstgerichte gehört zu den Kernaufgaben im Strafrecht.
Bei Verfahren, die ohnehin medial auch von der Staatsanwaltschaft gestaltet werden, ist eine effektive Medienarbeit im Sinne des Mandanten vorzunehmen. Die öffentlichkeitswirksam positive Darstellung des Mandanten und die Entkräftung eines negativen Eindrucks stehen im Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit.
Die dafür notwendigen Litigation PR wird, wenn dies erwünscht ist, unter Beiziehung von Public Relations Experten durchgeführt.