Internationales Strafrecht

Unter dem Begriff des internationalen Strafrechts versteht man Tatbestände, bei denen verschiedene Staaten in verschiedenen Formen an einem Strafverfahren mitwirken. Es kann sich hierbei um die Frage handeln, in welchem Staat ein Verfahren durchgeführt wird oder auch um die Frage in welchem Staat eine Strafvollstreckung stattfindet.

Auslieferungsverfahren

Auslieferungsverfahren sind eine besonders sensible Materie hinsichtlich des Standards, den der um die Auslieferung ersuchende Staat in Menschenrechtsfragen und bei Justizgrundrechten hat. Um ein Auslieferungsverfahren gut führen zu können, bedarf es der Kenntnisse welche Grundrechte in dem Staat gewährleistet werden, der die Auslieferung erreichen möchte.

Grundrechte müssen gewährleistet sein

Grundsätzlich ist es nicht möglich das Strafverfahren vorab in Österreich zu führen. Es kann dem Rechtsanwalt des Beschuldigten oder Verurteilten allerdings gelingen, das Erstgericht zu überzeugen, dass im ersuchenden Staat kein faires Verfahren zu erwarten ist. Insbesondere bei Auslieferungsersuchen aus Ländern wie Russland oder China der Fall, kann die Auslieferung abgelehnt werden, da in diesen Ländern die Grundrechte nicht gewährleistet sind. Selbst bei Auslieferungsverfahren, die rechtsstaatlich bedenkliche Regime involvieren, ist es jedoch nicht immer gegeben, dass der österreichische Staat die Auslieferung verweigert. Der Verteidiger agiert hier nicht nur als Strafverteidiger, sondern insbesondere auch als Menschenrechtsanwalt. Die Kanzlei hat über die Jahre hinweg zahlreiche Erfahrungen sammeln können, die wir in Auslieferungsverfahren zugunsten unserer Mandanten einsetzen bzw. einsetzen konnten. Insbesondere gelang es, die Auslieferung in Länder zu verhindern, in denen den Mandanten kein faires Verfahren gemäß der EMRK gedroht hätte. Auch konnte die Auslieferung in Länder gestoppt werden, in denen die Strafe im Vergleich zur Tat vollkommen unverhältnismäßig war. Die Regeln der Auslieferung werden Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) fixiert. Bei der Auslieferung wird unterschieden, ob eine Person aufgrund eines europäischen Haftbefehls ausgeliefert werden soll, oder ob der ersuchende Staat außerhalb der EU liegt. Besondere Regeln betreffen österreichische Staatsbürger. Die Auslieferung unterliegt im Übrigen auch den Beschränkungen der europäischen Menschenrechtskonvention und auch anderen spezifischen grundrechtlichen Bestimmungen.

Rasches Handeln entscheidend

Sollten Sie von einem Auslieferungsverfahren betroffen sein, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen. Gerade in Auslieferungsverfahren spielt die Zeit eine ausschlaggebende Rolle.