Suchtmittelgesetz (SMG)
Der Besitz und Handel mit Drogen wird in Österreich nach dem Suchtmittelgesetz verfolgt und geahndet. Die Strafen oder Haftstrafen orientieren sich generell an der Menge der gehandelten oder sich im Besitz eines nach dem Suchtmittelgesetz verurteilten Straftäters befindlichen verbotenen Substanz. Grundsätzlich gilt: Je höher die Menge, desto höher die zu erwartende Strafe.
Aus der Praxis der Strafverfolgung in Österreich laufen – aus meiner Sicht als Anwalt - Verfahren gegen Verdächtige oft nach der Devise: „ Die Polizei befragt, der Beschuldigte redet, die Anklage ist dann meistens schon fertig.“ Aufgabe der Verteidigung im Suchtmittelrecht ist meiner Meinung nach im Vorverfahren den Beschuldigten von einer eventuell wahrheitswidrigen, ihn selbst belastenden Anzeige abzuhalten.
Entscheidend ist jedenfalls früh im Verfahren die richtigen Schritte zu setzen. Im Fall des größten Drogenfunds in der österreichischen Geschichte, in welchem 130kg Heroin (Marktwert von 50 Millionen Euro) sichergestellt wurden, übernahm die Kanzlei Mertens die Verteidigung des Fahrers des LKW, der von dem eingelagerten Rauschgift nichts wusste. In diesem Fall war es notwendig, mit dem Mandanten die wiederkehrenden und schier endlosen Polizeieinvernehmungen durchzuführen und Recht des Mandanten auf eine effektive Verteidigung Geltung zu verschaffen.
Das Gericht folgte dann auch nach sechsmonatiger Untersuchungshaft dem Vorbringen der Verteidigung, dass der Fahrer keine Kenntnis vom Rauschgift hatte. Der Fahrer wurde vor Gericht freigesprochen und umgehend enthaftet.
Hinzuzufügen ist, dass in ähnlich gelagerten Fällen durch ein Geständnis oder durch eine ungünstige Beweislage aufgrund widersprechender Aussagen des Beschuldigten sehr oft Schuldsprüche erfolgen.