Gutachten entlastet Helmut Elsner
In Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen erarbeitete die Kanzlei die Grundlage für die Verteidgungsstrategie für Helmut Elsner. Um der negativen Berichterstattung bezüglich Herrn Elsner in den Medien entgegen zu treten, wurde die Sachlage dann im Rahmen von Presseaussendungen und Pressekonferenzen für die Öffentlichkeit aufbereitet.
"Im Rahmen des von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens im Zusammenhang mit den Sondergeschäften der BAWAG in Zeitraum von 1995-2000 ergibt sich nach Auswertung der Handelsgschäfte der Firmen Ross Capital Management Ltd., Financial Arbitrage Ltd., Global Arbitrage Ltd., Strategig Arbitrage Ltd. und Narrow Investments Ltd., Hapenny Ltd., Ophelia Ltd., Clarence Ltd., Felixston Ltd., Hetomia Investments Ltd, Krieltje Holding Ltd., Columbia Capital Ltd., Fordham Investment Ltd., Huntington Capital Ltd., Madison Capital Ltd., Face Investment Ltd., West Ende International Investments Ltd., York Capital Ltd., Mondrian International Investments Ltd., Worchester Investments Ltd. und Lyon International Capital Ltd., Ross Ltd., Ross Global Markets Fund Ltd. und International Asset Management Ltd., sowie nach Analyse der BAWAG Sachverständigengutachten, der Prüfberichte der österreichischen Nationalbank, des Finanzministeriums, der Erhebungen des Bundeskriminalamts, der Berichte der Wirtschaftprüfungskanzleien Ernst & Young und Arthur Anderson, der Darstellung der Arten der gehandelten Finanzinstrumente, angewandter Investmentstrategien, der Abwicklung der Veranlagungen, der Geschäfte mit den Handelspartnern und des Veranlagungserfolges, sowie anderer Erkenntnisse, beiliegendes Vorgutachten, dessen Inhalt wie folgt zusammengefasst werden kann:
Der im BAWAG Prozess von Dr. Flöttl dargestellte Tatgeschehenskomplex kann nicht nachvollzogen werden, im Gegenteil, der Sachverhalt ist in wesentlichen Punkten als widerlegt zu betrachten. Insbesondere die Analyse der Basisunterlagen der U.S. Brokergeschäfte, der von Dr. Flöttl direkt und indirekt übermittelten Bestätigungen, sowie der Ergebnisse im REFCO Prozess in den Vereinigten Staaten führten zu erheblichen Bedenken bezüglich der in den Flöttl-Bestätigungen angegebenen Werte, welche im Fachjargon als Nettoinventarwerte (Net Equity Values oder Net Asset Values) bezeichnet werden. Die monatlichen Berichte der Flöttl Firmen sind deshalb als unglaubwürdig einzustufen. Damit erhärtet sich der Verdacht auf Malversationen, der bereits von der ÖNB, der Wirtschaftprüfungskanzlei Ernst & Young sowie vom Finanzministerium erhoben wurde. So hieß es im Erhebungsbericht des Finanzministeriums aus dem Jahr 2006 (GZ. BMF-35000/0035-I/4/2006) : „Im Rückblick sehr unglaubwürdig sind aus Sicht eines externen Betrachters auch im Zuge der aktuellen FMA/OeNB-Prüfung aufgetauchte „Bestätigungen" von Ross Capital Markets (diese ist Dr. Wolfgang Flöttl zuzurechnen), Refco Capital Markets (mögliche Gewährung gegenseitiger Bilanzierungshilfen BAWAG - Bennett), eines „unabhängigen Experten", Herrn Prance, von CMFS Ltd. (auch Mitarbeiter von Ross Capital) oder Arthur Andersen (auch Wirtschaftsprüfer bei „Enron" und dort mit Karibik-Geschäften aufgefallen und wegen Vernichtung von Buchhaltungsunterlagenverurteilt).“
Im Einzelnen: I. Verdachtsmomente hinsichtlich der Qualität der Broker-Bestätigungen Abgesehen von Wertbestätigungen von Flöttl zuzurechnenden Firmen gibt es nur sehr eingeschränkt Unterlagen über die Veranlagungstätigkeit in den Arbitrage/Investmentgesellschaften. Von den im Ermittlungsakt mehr als 20 genannten internationalen Brokergesellschaften wie zum Beispiel Goldman Sachs oder Merrill Lynch befinden sich nur Unterlagenfragmente von rund 5 dieser Broker im Ermittlungsakt. Die von Ernst & Young, vom Finanzministerium, wie auch von den Gutachtern Dr. Kleiner und Dr. IMO geäußerten Vorbehalte bezüglich der Flöttl-Bestätigungen müssen insoweit ausgedehnt werden, als dass eine Feststellung von Verlusten und darauf beruhender strafrechtlich relevanter Tatbestände auf der Basis nicht vorhandener Unterlagen unverantwortlich ist. Aufgrund der durchgeführten Erhebungen wie auch hinsichtlich der Ermittlungsergebnisse seitens der von der Verteidigung beauftragten Privatermittler ist vielmehr von einem Geschehenskomplex auszugehen, der den Darstellungen des Dr. Flöttl nicht entspricht. Die von Flöttl während des BAWAG Gutachtens aufgestellte Behauptung, wonach die Aufzeichnungen der Handelsgeschäfte wegen eines „Computerdefekts“ verlorengegangen wären, sind irrelevant, da die Brokerdaten eben bei den Brokern und nicht bei Dr. Flöttl gespeichert sind. Ob Flöttl diese Brokerberichte zusätzlich im Rahmen interner Buchführung gespeichert hatte und diese Daten dann verloren gingen ist unerheblich. Hervorzuheben ist, dass aus der Sicht eines Sachverständigen diese Flöttl- Bestätigungen höchst problematisch sind. Sie bestätigen bestimmte Werte und der bestätigende Broker übernimmt keinerlei Verantwortung. Es ist nicht einmal klar, welche Meldungen anderer Makler in welchem Ausmaß in diese Summen eingegangen sind und welche Berechnungen von Refco selbst stammen konnten. Zwei „Unfälle“ in der Berichterstattung bestätigen diese Problematik: Am 6.9.1996 bestätigt Refco der BAWAG, dass das Nettovermögen der Global Markets Arbitrage Ltd. auf allen Maklerkonten per 30.8.1996 USD 72 Mio. überstiegen habe. Auf einen schriftlichen Hinweis von Nakowitz vom 9.9.1996 hin, dass der Betrag USD 132 Mio. lauten müsste, lieferte dann Refco am 12.9.1996 eine korrigierte Bestätigung mit einemWert von USD 132 Mio. Ebenso wurden am 7.5.1998 für Strategic Arbitrage Ltd. per 30.4.1998 USD 200 Mio. bestätigt (USD 200 Mio. waren veranlagt) und am 8.5.1998, auf Intervention von Nakowitz hin, auf USD 240 Mio. korrigiert. II. Mathematische Analysen Auf der Basis der monatlichen Nettoinventarbestätigungen erstellte mathematische Analysen zur Plausibilität der Performance der Flöttl Gesellschaften für die Jahre 1995-1998 und 2000 ergeben Volatilitätswerte (beispielsweise ausgedrückt in durch in der Fachwelt bekannten Sharpe Ratio und Sortino Ratio) die eine konservative Veranlagungsstrategie bestätigen würden. Kein Investor (und somit auch nicht die BAWAG) hätte daher aufgrund der Performancedaten ein hohes Risikopotential vermuten können. Hinsichtlich seiner Reputation als erfolgreicher Hedge Fonds Manager, die Dr. Flöttl bis zum Jahr 1998 genoss, und die auch durch die Rückführung der Gelder im Jahr 1994 bestätigt war, konnte man nicht von einer Kurzschlusshandlung seitens Flöttl`s ausgehen. Die Performancestudien gehen allerdings von der Richtigkeit der monatlichen Flöttl Bestätigungen an die BAWAG aus. Selbst im Falle eines tatsächlichen Verlustes im Jahr 1998 konnte die BAWAG nicht von hohem Risiko ausgehen. Ein Investment in Fonds, die ein, wie von den Flöttl Gesellschaften gezeigtes, ausgesprochen niedriges Risikoprofil ausweisen, ist absolut branchenüblich und wird bis heute breitgestreut in der Bankenwelt getätigt. De facto lag das Risikoprofil der Flöttl Gesellschaften (gemäß der Bestätigungen von Flöttl) unter dem Risiko eines Investments in gängige liquide (Blue Chip) Aktientitel. III. Verdacht auf Malversationen Bezüglich des angeblichen Verlustes im Oktober 1998 ist aktenkundig, dass Flöttl die Gelder angeblich dazu verwendete um auf einen steigenden Dollar zu setzen. Wie bereits erwähnt, hätte dies eine vollkommene Umkehr von der bisherigen aus den Monatsmeldungen ersichtlichen Veranlagungs-und Risikostrategie bedeutet. Wie glaubwürdig dieser Sachverhalt ist, wird der Beweiswürdigung der Gerichte zu überlassen sein. Aus der Sicht des Sachverständigen gab es allerdings keinen ersichtlichen Grund diese für die BAWAG wie für Flöttl (angeblich) erfolgreiche Strategie zu ändern. Allerdings widersprechen mehrere Fakten der Flöttl Darstellung: Auffällig ist vor allem, dass für die Periode vom 1. Oktober 1998 bis 16. Oktober 1998, die angeblich ein Nettoverlust von USD 742.539.000 brachte, Zinserträge von USD 1.425.000 auf Konten der Flöttl Gesellschaften flossen. Dieser Zinsbetrag entspricht der Verzinsung eines Kapitals von USD 641.2 Mio. zu 5% p.a.. Im Umkehrschluss bedeutet dies selbstverständlich, dass die Gelder sich auch nach behauptetem Verlust auf den Konten der Flöttl Gesellschaften befanden. Besonders bemerkenswert ist die Behauptung von Flöttl er habe den Verlust im Jahr 1998 in den ersten 5 Tagen des Monats Oktober eingefahren, da er auf einen steigenden Dollar gesetzt hätte und der Dollar in den ersten 5 Tagen im Oktober um 20 % gefallen wäre. Trotz des Versuchs, den Schaden durch Verkäufe ab 1.10. zu begrenzen, wären die Investments am 5.10.1998 de facto total verloren gewesen (Niederschrift Flöttl vom 18.7.2006). Diese Aussage ist schlichtweg unrichtig. Tatsächlich fand zwischen 1.10. und 5.10.1998 eine eher graduelle Abwertung des Dollar statt. Der Erklärung des Verlusts ist damit die logische Grundlage entzogen. Im Zusammenhang mit den Flöttl Handelstätigkeiten treten auch Gesellschaften auf, die in den Jahren 1997-1999 erhebliche Gewinne auswiesen. Diese Gesellschaften scheinen in den Saldobilanzen anderer Flöttl zuzurechnenden Firmen, beispielsweise der Ross Ltd. oder Ophelia, auf. Für nur zwei dieser Firmen bedeutete dies Gewinne in Höhe von $ 137.520.000 und vorhandene Gesamtassets zum 31.10.1998 von $ 337.520.000. "