Erhebliche Zweifel an Verlustdarstellung von Wolfgang Flöttl
Wie heute bekanntgegeben wurde, hat die Generalprokuratur ihre Stellungnahme zum BAWAG Urteil bzw. zu den Nichtigkeitsbeschwerden von Helmut Elsner (u. a. Prozessbeteiligten) abgegeben.
Die Generalprokuratur empfiehlt in der Stellungnahme dem Obersten Gerichtshof Teilfreisprüche bzw. eine Teilaufhebung des Urteils bezüglich Helmut Elsner aus mehreren Gründen:
Trotz des Vorliegen von Verfolgungshindernissen, die sich aus dem mangelhaften Haftbefehl vom 13. September 2006 ergeben, wurde Helmut Elsner rechtswidrig angeklagt und verurteilt. Hinsichtlich des Vorwurfs der Bilanzfälschung empfiehlt die Generalprokuratur den Strafaufhebungsgrund der Verjährung zu prüfen. Die Verteidigung regte in diesem Punkt eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an. Hinsichtlich der Kreditvergaben an die Flöttl-Gesellschaften und dem damit verbundenen Vorwurf der Untreue wird betont, dass die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht zu tragen vermögen.
Generalanwalt Wilfried Seidl von der Generalprokurator hat zudem heute in einem Fernsehinterview bestätigt, dass die Untreue-Fakten, die nicht aufgehoben werden, in einer neuen Verhandlungzu beurteilen sind. Seidl dazu: Immer dann wenn man Teile eines Schuldspruchs aufhebt, hat das logischerweise auch zur Folge, dass der Strafausspruch aufgehoben wird und das Erstgericht über die Strafe neu entscheiden und verhandeln muss.Weiters wird die Aufhebung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens des schweren Betrugs (§§ 146, 147 Abs 3 StGB) als unvermeidlich beschrieben, weil der Urteilstenor der Täuschung explizit auch auf jene Taten Bezug nimmt, die den nun von einer Aufhebung betroffenen Schuldsprüchen zugrundeliegen.
Nach fast 4 Jahren Untersuchungshaft hat nun die oberste staatsanwaltschaftliche Behörde das Bawag Urteil unmissverständlich als Fehlurteil bezeichnet. Daraus ergibt sich dass Helmut Elsner aufgrund von falschen Feststellungen und verkannter Rechtslage festgenommen, inhaftiert und verurteilt wurde.
Helmut Elsner begrüßt selbstverständlich diese Entwicklung, sieht sich Herr Elsner doch voll in seiner Meinung über die Prozessführung und Urteilsbegründung bestätigt. Dazu Herr Elsner selbst: "Die Stellungnahme der Generalprokuratur spricht für sich selbst. Damit wird der Prozess endgültig zum Skandal. Wie bekannt ist, war es immer meine Meinung, dass das Urteil so nicht halten kann. Die Zeit der Aufklärung hat begonnen." Frau Ruth Elsner äußert sich dazu wie folgt: "Die Familie Elsner ist überglücklich über diese Entwicklung. Wir haben alle 4 Jahre auf diesen Moment gewartet. Wir hoffen nun, dass die verantwortlichen Stellen in der Justiz die unverzügliche Enthaftung meines Mannes vornehmen. Mein Mann wurde in wesentlichen Punkten entlastet. Nun ist klar, dass mein Mann seit 4 Jahren aufgrund falscher Erkenntnisse in Untersuchungshaft sitzt. Das ist ein Skandal der Sonderklasse über den man noch in 30 Jahren sprechen wird."